Durchsetzung des Anspruchs auf Einweisung in eine Notunterkunft für unfreiwillig obdachlose Menschen

06.12.2018 | Aktuelles


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen in den Diensten und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe müssen sich zunehmend mit der Thematik beschäftigen, welche sozial-und ordnungsrechtlichen Ansprüche Ausländer(innen) in der Wohnungslosenhilfe haben. Besonders brisant ist diese Fragestellung jetzt in den kalten Wintermonaten, wenn obdachlose Menschen auf Winternotunterkünfte angewiesen sind.

 

In einem Interview erklärt Hr. Karl-Heinz Ruder, ehemaliger Stadtrechtsdirektor in Emmendingen und Polizeirechtsexperte, geltendes Recht zu Notunterkünften für unfreiwillig obdachlose Menschen.

Lesen Sie hier das Interview mit Karl-Heinz Ruder

oder folgen Sie den Links zum Interview in Video-Clips, die die Fragen in einzelnen Kurzvideos erklären.

Warum ist der Staat verpflichtet, obdachlosen Menschen eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen?

Warum ist es für Mitarbeitende oft so kompliziert, den Anspruch auf Unterbringung ihrer Klienten durchzusetzen? Wie sieht die Rechtsgrundlage aus?

Ist die Unterbringung statusabhängig, ist also die Unterbringung eines Unionsbürgers anders zu beantragen als die eines deutschen Staatsangehörigen?

Welche Behörde ist für die Einweisung einer (unfreiwillig) obdachlosen Person zuständig?

Wie läuft das Verfahren ab, wenn ein/e Betroffe/r oder eine Mitarbeiter/in den Anspruch auf Einweisung geltend macht bzw. einklagen möchte?

Was ist eine Einweisungsverfügung und wie lange dauert diese Maßnahme?

Gelten für die Unterbringung bestimmte Mindeststandards oder sind hier die Kommunen frei?

Quelle: Caritas Deutschland