Was sich durch die Pflegegrade ändert

08.11.2017 | Archiv Medien


Im Januar 2017 wurden die neuen Pflegegrade für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit eingeführt. Sie ersetzen die zuvor geltenden Pflegestufen. Vor allem Menschen mit geistigen und psychischen Beeinträchtigungen haben damit einen besseren Zugang zu Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Der Übergang von Pflegestufe in Pflegegrad erfolgte für Menschen, die bereits eingestuft waren, automatisch in den nächst höheren Pflegegrad.
Neu ist im zugrundeliegenden Pflegestärkungsgesetz, dass vermehrt die eingeschränkte Alltagskompetenz berücksichtigt werden soll, insbesondere bei demenziell veränderten Menschen.

Somit werden psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit bei der Bewertung gleichberechtigt betrachtet.

Wenn Sie Fragen zum geltenden Pflegestärkungsgesetz oder zur Berechnung der Anteile bei stationärer Pflege haben, sprechen Sie Herrn Bornemann gerne an. Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden finden Sie hier.